ARGUS Aktuell » Archiv für Juli 2008

Leitfaden Bürgerbeteiligung – überarbeitete und ergänzte Fassung 2008

  • 20. Juli 2008

Die Erarbeitung von Vorschriften und kommunalen Satzungen, von Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen, von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Kommunen, die Planung und Zulassung von kleineren und größeren Vorhaben in Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, immissionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, wasserrechtlichen, baurechtlichen oder auch naturschutzrechtlichen Verfahren – wir alle haben früher oder später mit solchen Sachverhalten zu tun und stehen oft genug wie der berühmte Ochs vorm Berg, fühlen uns allein gelassen gegenüber Planungs- und Zulassungsbehörden und Vorhabensträgern, die oft genug weder Interesse noch Motivation haben, die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rechte und Pflichten in verständlicher Weise aufmerksam zu machen. Und wir fühlen uns durch das behördliche "Fachchinesisch" und endlose Schachtelsätze – wie den vorangegangenen – erschlagen.

Der Bundesgerichtshof hat einmal den Satz geprägt:
"Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten."
(Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.3.1990 zum Aktenzeichen III ZR 145/88)

Tatsache ist dagegen, dass die einfache Bürgerin, der ehrenamtliche Mitarbeiter eines anerkannten Naturschutzverbandes oder die Bürgermeisterin einer Gemeinde weder stets die Gesetzeskenntnis besitzen können, noch alles zu Beachtende im Gesetz steht. Hier soll der Leitfaden eine erste Hilfe bieten. Wo es kritisch wird, können wir die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wir wollen aber eine Orientierung bieten und die Suche erleichtern.

Mehr Informationen

Beiträge durchsuchen